| Platzordnung |
Der Übungsplatz des Vereins Sektion Dienst- und Gebrauchshundewesen 1 und das
Vereinsheim sollen für alle Mitglieder eine Erholungs- und Entspannungsstätte
sein. Darum sollten diese Einrichtungen stets sauber und gepflegt sein und
bleiben.
Alle Mitglieder und Besucher, die diese Einrichtung in Anspruch nehmen, sollten
von sich aus und unaufgefordert ihr Bestes dazu tun.
Übungszeiten
In der Regel dauert eine Unterrichtseinheit 60 Minuten. Wochentag und Uhrzeit
werden festgelegt und am „Schwarzen Brett“ ausgehangen. Abweichungen sind nach
Rücksprache zwischen Übungsleiter und Trainingsteilnehmern möglich.
Übungsstunden
Die Teilnehmer werden gebeten, mit ihrem angeleinten Hund auf dem Übungsgelände
zu
erscheinen. Befindet sich dort noch eine Übungsgruppe, so warten die Teilnehmer
der
nachfolgenden Gruppe mit ihrem angeleinten Hund auf dem Vorplatz bis der
Übungsplatz frei ist.
Sie sollen Ihren Hund mindestens 2 Stunden vor Trainingsbeginn nicht füttern
(Gefahr der Magendrehung).
Die Ausrüstung (Halsband, Geschirr, Leine) ist vor Trainingsbeginn auf ihren
Zustand zu prüfen, vor allem bei mit Mensch oder Hund unverträglichen Hunden, um
Gefahrensituationen zu vermeiden.
Das Training muss so gestaltet werden, dass es nicht zur Gefahr für Mensch oder
Tier wird.
Einteilung in Übungsgruppen
Die Einteilung der jeweiligen Übungsgruppen obliegt den Ausbildern /
Ausbilderinnen.
Jeder Hundeführer arbeitet mit seinem Hund. Fremden Hunden werden nur nach
Absprache mit dem jeweiligen Hundeführer Kommandos oder Belohnungen gegeben.
Wenn Sie einen jungen Hund haben, bedenken Sie, dass er noch nicht die gleiche
Kondition hat wie ältere Hunde. Wenn die Kräfte Ihres Hundes nachlassen - er
zeigt es, z.B. indem er sich ablegt oder andere Hunde weg beißt, verlassen Sie
bitte den Trainingsplatz.
Anweisungen der Übungsleiter
Um auf dem Übungsgelände eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu
gewährleisten,
und um eventuell auftretenden Problemen vorzubeugen, ist den Anordnungen der
Übungsleiter Folge zu leisten.
Kinder dürfen sich während dem Training nur in der hundefreien Zone aufhalten.
Eltern haften für ihre Kinder.
Ableinen
Das Ableinen der Hunde erfolgt erst nach Anordnung der Übungsleiter.
Ohne Aufsicht oder Erlaubnis eines Ausbilders laufen Hunde auf dem Übungsgelände
nicht frei. Wenn es die Zusammensetzung der Gruppe erlaubt, dürfen die Hunde auf
Anweisung des Ausbilders vor und nach den Übungen gemeinsam spielen. Lassen Sie
Hunde, die sich nicht kennen, niemals an der Leine zusammen. Außer beim Spiel
und bei der Arbeit der Hunde gilt auf unserem gesamten Gelände Leinenpflicht.
Ausschluss von den Übungsstunden
Die Ausbilder sind berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass von der
Übungsstunde auszuschließen.
Hündinnen können während der Läufigkeit nur nach Absprache und Befürwortung
durch die anderen anwesenden Hundeführer trainiert werden. Das Training hat erst
zu erfolgen, nachdem der letzte Teilnehmer der festgelegten Übungsstunde seine
Übung beendet hat. Vom Gruppentraining bleiben Hündinnen während der gesamten
Läufigkeit ausgeschlossen. Während der Standhitze ist das Betreten des Platzes
mit der Hündin verboten. Ab sieben Tagen vor Prüfungen einschließlich dem
Prüfungstag selbst ist das Betreten des Platzes mit läufigen Hündinnen verboten.
Sollte eine Prüfung mit einer läufigen Hündin abgelegt werden, so darf das Tier
nur zur Prüfung selbst den Platz betreten. Die Wartezeit vor und nach Ablegung
der Prüfung hat außerhalb des Geländes zu erfolgen. Die Ablegung der Prüfung mit
der läufigen Hündin erfolgt immer nach der letzten Prüfungseinheit, unabhängig
davon, welche Art der Prüfung mit der Hündin abgelegt werden soll.
Hunde, welche nicht zu einer Prüfung vorgestellt werden, sollten am Prüfungstag
nicht mitgeführt werden.
Schutzdienst
Während des Schutzdienstes sind unnötiges Bellen und sonstiger Lärm auf ein
Mindestmaß einzuschränken.
„Freies“ Training
„Freies“ Training (selbständig ohne Übungsleiter) während der festgelegten
Übungsstunden darf nur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter erfolgen.
Beim „freien“ Training sollte gegenseitige Rücksichtnahme geübt werden, vor
allem beim Training vor anstehenden Prüfungen, von jungen Hunden oder von
unverträglichen Hunden. Wenn sich ein Hundeführer durch das gleichzeitige
Training eines anderen Hundeführers gestört fühlt, sollte der hinzukommende
Hundeführer dies akzeptieren und warten.
Futter/Füttern
Das Füttern von Hunden oder Auslegen von Futter auf dem Übungsplatz ist
verboten. Zu Ausbildungszwecken ( Voraussenden, Belohnen usw.) darf das Futter
nur auf geeignete Unterlagen gelegt werden oder es wird dem Hund direkt in das
Maul gegeben.
Verunreinigung des Platzes
Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor jeder Übungsstunde ausreichend
Gelegenheit
haben, sich zu entleeren. Dies soll möglichst nicht auf dem Übungsgelände
geschehen. Sollte
das dennoch einmal passieren - es sind Schaufeln da, so dass jeder Hundehalter
die
Verunreinigung umgehend beseitigen kann. Wichtig ist , dass die Hunde ihr
Geschäft nicht auf unsere Parkfläche oder den Weg machen – falls doch, Kot bitte
aufnehmen !!!
Müllentsorgung kostet Zeit und Geld. Deshalb entsorgt jeder seinen Müll in die
dafür vorgesehenen Behältnisse.
Rüdenbesitzer haben darauf zu achten, dass ihre Hunde das Vereinsheim sowie
sämtliche Vereinsgeräte, insbesondere die Verstecke zum Revieren, nicht
markieren.
Gesundheitsvorsorge (Impfung / Entwurmung)
Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über einen
ausreichenden
Impfschutz verfügt. Das gilt besonders für eine gültige Tollwutschutzimpfung. Da
die Hunde mit
sehr vielen anderen Hunden Kontakt haben, ist auch eine Impfung gegen
Zwingerhusten ratsam.
Wir bitten auch alle Teilnehmer an den Übungsstunden darauf zu achten, dass Ihre
Hunde
regelmäßig entwurmt werden. Ihr Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben.
Er muss frei von Ungeziefer (Flöhe, Läuse und Würmer) sein.
Auf Verlangen des Übungsleiters ist der Impfpass vorzuzeigen.
Wenn der Verdacht einer ansteckenden Krankheit beim Hund vorliegt, ist das
Betreten des Platzes mit dem Hund untersagt. Bei Krankheiten, welche auch über
den Menschen übertragen werden können, z. B. Zwingerhusten, sollte der Platz
auch durch den Hundeführer gemieden bzw. auf entsprechende Hygiene geachtet
werden (z.B. mit frischer Kleidung und Schuhwerk auf den Platz erscheinen,
keinen Kontakt zu den anderen Hunden aufnehmen)
Zwinger
Die auf dem Platz vorhanden Zwinger sind ausschließlich für ihre Besitzer
bestimmt und werden nur für deren Hunde benutzt. Nur nach Absprache können sie
von anderen Vereinsmitgliedern genutzt werden, müssen danach allerdings zwingend
gereinigt werden.
Parken
Beim Ankommen und Parken fahren Sie bitte vorsichtig. Falls Sie die Heckklappe
Ihres Fahrzeugs geöffnet lassen und sich Ihr Hund im Auto befindet, parken Sie
bitte so, dass vorbeigeführte Hunde nicht erschrecken oder unnötig belästigt
werden. Bei offenen Klappen müssen die Hunde angeleint sein.
Zutritt
Das Übungsgelände wird grundsätzlich nur während der Übungszeiten benutzt.
Nicht-Mitglieder haben außerhalb der Übungszeiten keinen Zutritt zum Gelände.
Vereinsmitglieder dürfen den Platz auch außerhalb der Übungszeiten nutzen,
übernehmen jedoch die volle Verantwortung für die Einhaltung der Platzordnung.
Rauchen
Auf den Übungsplätzen gilt Rauchverbot.
Auf dem übrigen Gelände darf geraucht werden. Zigarettenkippen werden in den
dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
Haftung
Für Schäden am Hund, bzw. für Schäden, die dem Hundehalter widerfahren übernimmt
der
Verein keine Haftung. Jeder Hundehalter hat sich daher durch eine
Hundehaftpflichtversicherung selber absichern, die für Schäden durch den eigenen
Hund aufkommt.
Die Geräte und Trainingshilfen sind sorgsam zu benutzen. Bei mutwilliger
Beschädigung muss Schadenersatz geleistet werden.